Booking-Buchungen zwischen 2004 und 2024?
Prüfen Sie Ihren möglichen Anspruch.
Wahrscheinlich wurde Ihr Hotel durch überhöhte Provisionen finanziell geschädigt. Nach aktuellen Gerichtsurteilen können betroffene Hoteliers nun prüfen lassen, ob sie einen Teil dieser Zahlungen als Schadenersatz zurückfordern können.
BOOKING IN DER ERSTATTUNGSPFLICHT
Warum Sie jetzt handeln sollten – Ihr Erfolg ohne Risiko:
‣ Hohe Rückzahlungen: Fordern Sie im Rahmen der Schadenersatzklage bis zu 15 % der gezahlten Provisionen zurück.
‣ Unabhängig von der Größe: Gültig für Einzelhotels sowie für internationale Hotelketten.
‣ Starke Rechtslage: Wir berufen uns auf das aktuelle Grundsatzurteil des EuGH sowie die wegweisende Entscheidung des Landgericht Berlin.
‣ Wettbewerbsvorteil: Holen Sie sich die Margen zurück, die Ihnen durch die Preisvorgaben entgangen sind.
‣ Maximale Expertise: Wir arbeiten mit einer renommierten, auf Kartellrecht spezialisierten Anwaltskanzlei zusammen, die über langjährige Erfahrung in internationalen Sammelklageverfahren verfügt.
‣ Absolut kein Kostenrisiko: Dank unserer starken Prozessfinanzierung tragen Sie kein finanzielles Risiko. Alle Kosten für Anwälte, Gutachten und Gericht werden vorab übernommen – wir erhalten nur im Erfolgsfall ein Honorar.

Wie hoch ist der potenzielle Schadenersatz?
Die exakte Berechnung der Entschädigungssumme erfolgt durch spezialisierte Wettbewerbsökonomen. Dabei werden komplexe Marktmodelle herangezogen, die alle individuellen Marktgegebenheiten berücksichtigen.
Erste Schätzungen für Hoteliers:
Expertisen deuten darauf hin, dass die von Booking.com erhobenen Provisionen aufgrund der restriktiven Bestpreisklauseln um mindestens 30 % überhöht gewesen sein könnten.
Daraus ergibt sich folgende Berechnungsgrundlage für Ihren möglichen Anspruch:
‣ Basis: 30 % der gesamten Provisionszahlungen an Booking.com.
‣ Zeitraum: Berücksichtigung der Jahre 2004 bis 2024.
‣ Plus: Jährliche Verzinsung des Schadensbetrags.
‣ Abzug: Erfolgshonorar für den Prozessfinanzierer (nur im Erfolgsfall).
Hinweis: Da noch kein rechtskräftiges Urteil über eine potentielle Schadenshöhe vorliegt, stellen diese Werte eine Prognose auf Basis aktueller Gutachten dar.
IN 4 SCHRITTEN ZUM SCHADENERSATZ
Der Weg zu Ihrer Erstattung – effizient und ohne Risiko
FAQ – Häufige Fragen zum Schadensersatz gegen Booking.com
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Unser Team meldet sich persönlich bei Ihnen, um die weiteren Schritte kompetent und zielgerichtet zu besprechen.